Bewerbung für die Studiengänge der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft
Die Bewerbung für einen Studiengang an der TU München erfolgt grundsätzlich online.
Für die Zulassung zum Bachelorstudium "Wissenschaftliche Grundlagen des Sports" sowie für die Zulassung zu den Masterstudiengängen ist keine sportpraktische Eignungsprüfung (Sporteignungsprüfung) notwendig. An ihre Stelle rückt ein Eignungsfeststellungsverfahren, bzw. Eignungsverfahren, das die Zulassung für die neuen Studiengänge regelt.
Für die Zulassung zum Studium des Unterrichtsfachs Sport (Lehramt Gymnasium, Lehramt Realschule, Lehramt Grund- und Hauptschule, B.Ed. Berufliche Bildung, B.Ed. Naturwissenschaftliche Bildung) ist neben dem Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife eine bestandene Sporteignungsprüfung nachzuweisen.
Für die Zulassung zum Studium Sport als Didaktikfach im Rahmen des Studiums der Didaktiken einer Fächergruppe der Grund- oder Hauptschule ist keine Sporteignungsprüfung notwendig.
Bewerbungsfristen
Der Bewerbungsschluss zur Sporteignungsprüfung ist der 1. Juni. Die Bewerbung zum betreffenden Studiengang hat darüber hinaus wie im Folgenden beschrieben zu erfolgen.
Bachelorstudiengänge
Wintersemester: 15. Mai - 15. Juli
Sommersemester (nur Studienwechsler): 15. November - 15. Januar
Eignungsgespräche: voraussichtlich vom 08. - 15. August.
Masterstudiengänge
- Bewegung und Gesundheit
- Diagnostik und Training
- Traditionelle Chinesische Medizin
- Berufliche Bildung
- Naturwissenschaftliche Bildung
Wintersemester: 01. April - 31. Mai
Sommersemester (nur Studienwechsler): 01. Oktober - 31. Dezember
Eignungsgespräche: voraussichtlich vom 08. - 15. August
Lehramtsstudiengänge
Studium des Unterrichtsfachs "Sport" für das Lehramt an
Sport als Didaktikfach im Rahmen des Studiums der Didaktiken einer Fächergruppe der
Wintersemester: 15. Mai - 15. Juli (TUM)
Sommersemester (nur Studienwechsler): 15. November - 15. Januar (TUM)
Bitte beachten Sie, dass für das Kombinationsfach zudem eine Immatrikulation an der LMU nötig ist! (Informationen zur Doppelimmatrikulation).
Nichtakademischer Ausbildungsgang
Für die Zulassung zum nichtakademischen Ausbildungsgang Sportlehrer im freien Beruf ist u.a. das Bestehen einer Sporteignungsprüfung notwendig. Der Bewerbungsschluss hierfür ist der 1. Juni.